FESTE VERTRAGSGRUNDLAGE · 13.10.2026-4
Nik Rohwedder · Räumwerk (Einzelunternehmen)
Lübener Str. 11, 90471 Nürnberg
Laufzeit und Kündigung
3 Monate Mindestlaufzeit ab vereinbartem Start, anschließend unbefristete Fortsetzung. Beiderseits 1 Monat zum Monatsende, erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit; endet diese nicht am Monatsende, zum folgenden Monatsende. Kündigung in Textform. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Zahlung
Überweisung nach Rechnung. Einmalige Gebühr: 14 Tage nach Rechnungserhalt. Lizenz und Ads-Budget: monatlich im Voraus zum 1., frühestens 14 Tage nach Rechnungserhalt. Erster Teilmonat: taganteilig. Umsatzprovision: monatliche Abrechnung; zahlbar 14 Tage nach Rechnungserhalt.
Umsatzprovision
Vereinnahmter Nettoumsatz ohne Umsatzsteuer aus allen unter Räumwerk ausgeführten Aufträgen, einschließlich selbst gewonnener Aufträge. Abrechnung je Kalendermonat; Stornos und Rückerstattungen mindern die Basis. Keine Provision auf nicht vereinnahmte Forderungen.
1. Vertrag und Leistungsumfang
Vertragspartner sind die in Teil 3 bezeichneten Parteien. Der Partner handelt selbstständig, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Vertragsgrundlage sind die Teile 1 bis 4; bei Standort / Franchise zusätzlich Teil 5. Räumwerk nimmt durch Nik Rohwedder die unveränderte Bestellung einschließlich Gebiet, Gebietsrechten und Starttermin bereits vorab an. Die Annahme wird mit Abschluss der digitalen Unterzeichnung durch den vertretungsberechtigten Partner in SignWell wirksam. Eine weitere Gegenzeichnung oder Gebietsfreigabe ist nicht erforderlich.
2. Marken- und Systemnutzung
Räumwerk räumt für die Vertragsdauer das auf das vereinbarte Paket und Gebiet beschränkte Recht ein, die Marke und bereitgestellten Systemmittel für die vereinbarten Leistungen zu nutzen. Das Recht ist nicht übertragbar und berechtigt nicht zur Unterlizenzierung. Der Partner beachtet die vor Vertragsschluss bereitgestellten und vereinbarten Marken- und Systemstandards. Leistungsänderungen oder zusätzliche Entgelte bedürfen einer Vereinbarung.
3. Werbung und Zusammenarbeit
Das Ads-Budget wird getrennt von der Lizenz für Werbung bei Google und/oder Meta eingesetzt; die Verteilung stimmen die Parteien ab. Räumwerk weist den Einsatz monatlich nachvollziehbar aus. Nicht verbrauchtes Budget wird vorgetragen oder bei Vertragsende abgerechnet und erstattet, soweit es nicht bereits vereinbarungsgemäß gegenüber Werbeplattformen gebunden ist. Mehrausgaben bedürfen vorheriger Zustimmung. Eine bestimmte Anzahl an Leads, Aufträgen oder ein bestimmter Umsatz ist nicht zugesagt. Der Partner stellt erforderliche Angaben, Freigaben und Zugänge rechtzeitig bereit.
4. Entgelte und Abrechnung
Alle Paketentgelte verstehen sich netto zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Das Werbebudget und die Umsatzprovision fallen zusätzlich zur Lizenz an. Provisionsgrundlage, Abrechnung und Fälligkeit richten sich nach Teil 3. Der Partner stellt bis zum 10. des Folgemonats eine nachvollziehbare Aufstellung der provisionsrelevanten Umsätze und Korrekturen bereit; erforderliche Nachweise werden datenschutzgerecht auf begründete Anforderung vorgelegt. Zusatzleistungen, Recruiting-Werbebudget, Druckkosten und Ausstattung werden nur nach gesonderter Beauftragung und Kostenvereinbarung abgerechnet.
5. Gebiet und Laufzeit
Der konkrete Gebietsumfang und die Rechte ergeben sich ausschließlich aus Teil 3. Starter enthält keinen Gebietsschutz; Business höchstens zwei Partner im vereinbarten Gebiet. Premium und Standort / Franchise erhalten die jeweils ausdrücklich abgegrenzten exklusiven Rechte. Eine doppelte Vergabe derselben exklusiven Rechte für dieselbe Region ist ausgeschlossen. Mindestlaufzeit, Fortsetzung und ordentliche Kündigung richten sich nach Teil 3. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
6. Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien beachten die für ihre Tätigkeit geltenden Datenschutzpflichten. Soweit eine Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit vorliegt, schließen sie vor Beginn der betreffenden Verarbeitung die jeweils erforderliche Datenschutzvereinbarung. Nicht öffentliche Geschäfts- und Betriebsinformationen werden nur für die Vertragsdurchführung genutzt und vertraulich behandelt; gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
7. Vertragsende und gesetzliche Rechte
Bei Vertragsende stellt der Partner die Nutzung der Marke und der Systemzugänge ein. Fällige Entgeltansprüche und die Abrechnung bereits entstandener Provisionsansprüche bleiben bestehen. Die Parteien stimmen die Abwicklung laufender Aufträge und die datenschutzgerechte Herausgabe bzw. Löschung von Daten ab. Für Haftung und Leistungsstörungen gelten die gesetzlichen Vorschriften; zwingende Schutzrechte werden nicht ausgeschlossen.
8. Ergänzende Vereinbarungen
Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang. Ergänzende Anlagen gelten nur in den in Teil 3 ausdrücklich bezeichneten, vor Unterzeichnung bereitgestellten Fassungen. Widersprüche zwischen diesem Dokument und ergänzenden Verträgen sind vor Unterzeichnung eindeutig aufzulösen. Es werden keine Angaben über tatsächlich nicht bereitgestellte Unterlagen, erteilte Informationen oder zugesicherte wirtschaftliche Erfolge bestätigt.
Die genannten Teile entsprechen der vollständigen PDF-Vertragsfassung. Keine weiteren Anlagen.